Schulungen von Mitarbeiter:innen - QISH

Ohne eine vorherige Schulung dürfen Mitarbeitende nicht werben. Angehende und bestehende Mitarbeitende sind regelmäßig zu schulen. Diese Schulungen müssen sowohl Gesprächsschulungen als auch Organisationsschulung (inhaltlich) umfassen.

    Häufigkeit der Schulung

  • vor dem ersten Einsatz für die Organisation: mindestens vierstündige Starter:innenschulung inkl. mindestens einstündiger Organisationsschulung
  • danach kontinuierliche Folgeschulungen, im ersten Monat acht Stunden (Richtwert)
  •  

    Folgendes muss geschult werden

  • QISH-Qualitätsstandards (inkl. zusätzlicher Standards wie Covid-19-Hygiene-Standards)
  • Einführung in die jeweilige Organisation und ihre Projekt- und Kampagneninhalte
  • Einführung in die Kommunikations- und Verkaufstheorie inkl. Praxisübungen zum Gesprächsablauf
  • rechtliche Rahmenbedingungen u. a. zu den Themen Freiwilligkeit der Spende, Rücktrittsbedingungen, Datenschutz und steuerliche Absetzbarkeit der Spende
  • Auflagen von Standortgenehmigungen
  • Beschwerdemanagement und -verfahren
  • Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Verhaltensweisen, die gewährleisten, dass besondere Vorsicht geübt wird, wenn ältere Personen, Menschen mit Behinderung oder junge Menschen kontaktiert werden
  • Umgang mit Personen, die Betäubungsmittel oder Alkohol zu sich genommen haben
  •  

Schulungsunterlagen (z.B. Gesprächsleitfaden und Organisationsschulung) werden von der QISH-Ombudsstelle regelmäßig geprüft.

QISH

Unser Verhaltenscodex mit unseren Qualitätsstandards stellt ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung des Face-to-Face Fundraisings in Deutschland dar.

Unsere Qualitätsstandards sind verbindliche Vorgaben für ein professionelles, transparentes und ethisch korrektes Face-to-Face Fundraising.

Verhaltenscodex - QISH 

Sie erreichen uns

Unsere Adresse

Tegeler Weg 9a, 10589 Berlin